AGB der Firma Garten und Zaungestaltung Ilona


1. Allgemein:

Sämtliche Aufträge werden nur aufgrund nachstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen angenommen bzw. ausgeführt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftliche. Bestätigung durch den Auftragnehmer.

2. Angebote:

Unsere Angebote sind stets freibleibend, Konstruktionsänderungen, sowie Form- oder Farbänderungen behält sich der AN vor.

3. Vertrag:

Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung bzw. der Bestellung zustande. Solange der Auftrag nicht schriftlich bestätigt ist bleibt unser Angebot unverbindlich. Änderungen der Vereinbarungen, insbesondere Maße, Farbe, Material u. Zubehör können nur schriftlich erfolgen u. werden nur dann wirksam, wenn sie von dem Unternehmen ausdrücklich bestätigt wurden. Offensichtliche Irrtümer in unserem Angebot oder der Auftragsbestätigung, Schreibe- u. Rechenfehler, berechtigen oder verpflichten weder den Käufer noch uns. Der Vertrag kommt nur so zustande, wie er ohne Irrtum oder diese Fehler zustande gekommen wäre.

4. Preise:

Für die Aufträge gelten die Preise unserer aktuellen Preisliste, bzw. die in unseren Verträgen u. AB genannten Preise. Für die Verträge u. die bestätigten Aufträge sind die Preise für 3 Monate verbindlich, danach können durch eingetretene Lohn- u. Materialpreiserhöhungen die Preise entsprechend angepasst werden. Ändern sich nach Vertragsabschluß Stückzahlen, Maße oder Konstruktionsarten, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderungen herabgesetzt bzw. erhöht. Wenn nicht ausdrücklich vermerkt sind sämtliche Preise Nettopreise zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer.

5. Lieferung:

Jedes Erzeugnis ist eine Sonderanfertigung u. daher weder umgetauscht noch zurückgenommen werden. Sollte jedoch auf Wunsch des Auftraggebers ein Umtausch oder eine Änderung vorgenommen werden, so geht dies zu seinen Lasten. Bei Lieferung ab Werk gehen Versand , Anfuhr u. Lagerung zu Lasten u. auf Gefahr des Auftraggebers. Behinderungen, wie höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, Betriebsstörung od. sonstige unvorhersehbare Ereignisse in unserem Lieferwerk oder bei unseren Vorlieferanten; Schwierigkeiten bei der Roh- u. Betriebsstoffbeschaffung; währungspolitische od. behördliche. Maßnahmen oder verspätete bzw. nicht ausreichende Transportmittelbestellung, sowie Sperrung od. Behinderung von Transportwegen berechtigen uns nach unserer Wahl, die Erfüllung übernommener Verpflichtungen angemessen aufzuschreiben od. völlig aufzugeben. Lieferzeiten: Die vereinbarten Lieferzeiten werden nach Möglichkeiten eingehalten, sind aber unverbindlich. Gerät der Auftragnehmer mit der Lieferzeit in Verzug, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt, wenn er schriftlich. eine Nachfrist von 3 Wochen gesetzt hat, die Frist vom Auftragnehmer als ausreichend anerkannt u. fruchtlos verstrichen ist. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Der Lieferer haftet nicht für Fehler, die sich aus den vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen, sowie aus fernmündlich mitgeteilten Angaben ergeben.

6. Vertragsrücktritt:

Wird beim Nachmessen festgestellt, dass die Montage aus techn. Gründen in der vorhergesehenen Weise nicht möglich ist, so ist der Hersteller berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Auftraggeber zur Geltendmachung eines etwaige Schadens berechtigt ist. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Herstellers vor Fertigung der in Auftrag gegebenen Ware vom Vertrag zurück, so ist der Hersteller berechtigt, eine Abstandsentschädigung von 30 % des Auftragswertes zu beanspruchen, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass der dem Hersteller durch den Rücktritt entstandene Schaden wesentlich geringer ist.

7. Zahlungsbedingungen:

Der Kaufpreis wird am Tag des Rechnungseingangs sofort zur Zahlung fällig. In Zweifelsfällen ist dies der 3. Tag nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Ansprüchen des Käufers ist ebenso wie die Aufrechnung mit irgendwelchen von uns nicht anerkannten Forderungen ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt:

Die Ware bleibt -auch- montiert- bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Lieferfirma. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Herstellers nicht an andere herausgegeben werden.. Bei Inanspruchnahme der Ware durch andere ist der Auftraggeber verpflichtet, dieses dem Hersteller sofort mitzuteilen. Wiederverkäufer treten die aus der Weiterveräußerung entstandenen Forderungen mit Auftragserteilung sicherheitshalber im voraus an die Lieferfirma ab. Etwa eingezogenen Beträge aus diesen Forderungen sind insoweit an die Lieferfirma abzuführen, als diese bereits Zahlungen verlangen kann. Etwaige Pfändungen der gelieferten Ware oder der zedierten Forderungen auch Dritter ist sofort anzuzeigen.

9. Gewährleistung:

Wir gewähren für unsere Erzeugnisse u. Leistungen im Sinne der VOB eine Garantiezeit von 2 Jahren u. verpflichten uns, alle während dieser Zeit auftretenden Mängel, welche auf Materialfehler zurückzuführen sind, kostenlos zu beseitigen. Für alle Fremderzeugnisse, wie Schaltanlagen, Motore, Getriebe usw. übernehmen wir die Garantieleistungen der jeweiligen Hersteller. Alle weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen.

Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens nach 2 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Wird die Rechnung nicht innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum beanstandet, so ist sie vom Auftraggeber nach unseren Lieferung- u. Zahlungsbedingungen anerkannt.

Wiederverkäufer verpflichten sich, gelieferte Ware genau auf vorhandene Mängel zu überprüfen. Fehlerhafte Waren dürfen auf keinen Fall weiterverarbeitet od. montiert werden.

Reklamationen jeglicher Art entbinden nicht von der Zahlung. Eine Zurückhaltung von Zahlung ist nur Nichtkaufleuten i.S.d. Handelsgesetz (HOB) gestattet, jedoch nur bis zur Höhe des für Beseitigung der Mängel erforderlichen Werts. Es dürfen höchstens 10 % des Rechnungswertes, bis zur Beseitigung der Mängel durch uns, einbehalten werden.

10. Gerichtsstand u. Erfüllungsort:

Erfüllungsort ist der Sitz der Firma als alleiniger Gerichtsstand ist 66424 Homburg vereinbart.

11. Gültigkeit:
66424 Homburg, den 22.02.2010

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen die Verkaufs- u. Lieferbedingungen u. treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.


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